AGB Privatkunden


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Privatpersonen / Verbraucher:innen (B2C)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für Buchungen von beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen, Bildungsurlaubsseminaren, Bildungszeiten und ergänzenden Bildungsformaten der der9kontinent GmbH, Lindenstraße 61, 61184 Karben (nachfolgend „der9kontinent“) durch Unternehmen, Organisationen, juristische Personen oder natürliche Personen, die bei Vertragsschluss als Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB handeln (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Für Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB gelten die gesonderten AGB für Privatpersonen (B2C).

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der9kontinent stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistungsumfang und Buchungsoptionen

Option A – Tagesprogramm ohne Übernachtung

(3) Das Tagesprogramm umfasst ausschließlich die Bildungsleistung und die in der jeweiligen Programmbeschreibung ausdrücklich genannten seminarbezogenen Leistungen. Dazu können insbesondere gehören:

• Bildungsprogramm gemäß Programmbeschreibung, Lern- und Ablaufplan

• seminarbezogene Materialien, Arbeitsunterlagen und digitale Begleitmaterialien

• fachlich angeleitete Lernortbegehungen oder Exkursionen, sofern sie Bestandteil des Curriculums sind

• ein programmspezifisches Arbeitsdokument, Transferartefakt oder Reflexionsergebnis

• Bereitstellung vorhandener Anerkennungsunterlagen für Bildungsurlaub/Bildungszeit, sofern die Veranstaltung im jeweiligen Bundesland anerkannt ist

• Ausstellung eines Teilnahmenachweises nach dokumentierter Teilnahme.

Nicht enthalten sind Übernachtung, Anreise, Flug- oder sonstige Transportleistungen, private Ausgaben sowie Mahlzeiten und Getränke außerhalb der in der Programmbeschreibung ausgewiesenen Programmzeiten.

Option B – Bildungsveranstaltung an externem Lernort mit seminarbezogenem Rahmenprogramm

(4) Bei einzelnen Veranstaltungen kann zusätzlich ein seminarbezogenes Rahmenprogramm vorgesehen sein. Dieses dient dem fachlichen Austausch, der Reflexion und dem Transfer der Seminarinhalte. Es ist keine touristische Reiseleistung und ersetzt keine Unterkunfts-, Beförderungs- oder sonstige Reiseleistung.

Option B umfasst – soweit in der Programmbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen – zusätzlich:

• seminarbezogene Reflexions- und Transferformate außerhalb der Kernseminarzeiten

• fachlich begründete Lernortbegehungen, Praxisimpulse oder Exkursionen mit Bildungsbezug

• Hinweise auf geeignete Lernorte, Hotels oder Anreisemöglichkeiten als unverbindliche Serviceinformation ohne Vermittlungs- oder Buchungspflicht.

Nicht enthalten und nicht Vertragsbestandteil sind insbesondere Übernachtungskosten, Hotelbuchungen, Flug-, Bahn-, Mietwagen- oder sonstige Transportleistungen sowie private Freizeitaktivitäten.

Keine Pauschalreise, keine Reisevermittlung

(5) der9kontinent verkauft und erbringt ausschließlich Bildungsleistungen und ausdrücklich genannte seminarbezogene Leistungen. Übernachtung, Anreise, Flug und sonstige Transportleistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages mit der9kontinent. Teilnehmende buchen diese Leistungen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei Dritten.

der9kontinent vermittelt keine Hotel-, Flug-, Transport- oder Versicherungsleistungen, schließt keine entsprechenden Verträge im Namen von Teilnehmenden und haftet nicht für Leistungen Dritter. der9kontinent tritt nicht als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB auf.

(6) Änderungen des Programminhalts bleiben vorbehalten, soweit sie nicht erheblich sind, die Gesamtkonzeption des Bildungsprogramms nicht beeinträchtigen und für die Teilnehmenden zumutbar sind.

Gesonderte Formate und Unternehmenskooperationen

(7) Für Inhouse-Veranstaltungen, Firmenformate, Kooperationsveranstaltungen oder maßgeschneiderte Unternehmensformate gelten die individuell vereinbarten Konditionen gemäß gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Diese gehen den AGB vor, soweit sie ausdrücklich von ihnen abweichen. Fehlt eine gesonderte Vereinbarung, gelten diese AGB ergänzend.

§ 3 Anmeldung, Platzreservierung und Vertragsschluss

(1) Die auf der Website, in Programmbeschreibungen oder in Informationsmaterialien dargestellten Veranstaltungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Anfrage, Platzreservierung oder Buchung.

(2) Eine kostenfreie Platzreservierung ist unverbindlich. Sie begründet keinen Vertrag und löst keine Zahlungspflicht oder Stornopauschale aus. der9kontinent kann nach der Platzreservierung die vorhandenen Unterlagen für die Beantragung von Bildungsurlaub/Bildungszeit zur Verfügung stellen.

(3) Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Buchungserklärung des Auftraggebers und schriftliche Buchungsbestätigung durch der9kontinent zustande. Die Buchungsbestätigung wird in der Regel per E-Mail übermittelt.

(4) Vertragsbestandteile sind die Buchungsbestätigung, die jeweilige Programmbeschreibung, diese AGB sowie etwaige ausdrücklich einbezogene Individualvereinbarungen. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.

(5) Bei Bildungsurlaubsveranstaltungen empfiehlt der9kontinent, die verbindliche Buchung erst nach Ablauf der für das jeweilige Bundesland maßgeblichen Arbeitgeber-Ablehnungsfrist vorzunehmen.

§ 4 Widerrufsrecht

Für Verträge mit Unternehmer:innen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten die Stornoregelungen nach § 5.

§ 5 Stornierung durch Teilnehmende / Auftraggeber

(1) Die teilnehmende Person bzw. der Auftraggeber kann die verbindliche Buchung jederzeit vor Veranstaltungsbeginn in Textform, z. B. per E-Mail, stornieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei der9kontinent.

(2) Bei einer Stornierung nach verbindlicher Buchung gelten folgende Stornopauschalen:

Zeitpunkt der StornierungStornopauschale
bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginnkostenfrei
weniger als 8 Wochen bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn50,00 EUR Bearbeitungspauschale
weniger als 6 Wochen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn25 % des Teilnahmebetrags
weniger als 4 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn50 % des Teilnahmebetrags
weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn80 % des Teilnahmebetrags
Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung oder Abbruch ohne wichtigen Grund80 % des Teilnahmebetrags

(3) Die Stornopauschalen berücksichtigen den gewöhnlichen Planungs- und Kostenverlauf der Veranstaltung. Ab sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen der9kontinent in der Regel verbindliche Planungs- und Referentenkosten. Ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn können zusätzlich anteilige Kosten für Lernorte, Seminarflächen, Hotel- bzw. Raumkontingente oder sonstige veranstaltungsbezogene Drittleistungen entstehen.

(4) Der teilnehmenden Person bzw. dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der9kontinent kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. der9kontinent bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(5) Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist bis zum Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, sofern die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und organisatorische Gründe nicht entgegenstehen. In diesem Fall fallen keine Stornopauschalen an.

(6) Eine kostenfreie Stornierung wegen Ablehnung des Bildungsurlaubs durch den Arbeitgeber ist möglich, wenn die teilnehmende Person den Antrag fristgerecht gestellt hat und der schriftliche Ablehnungsnachweis unverzüglich nach Zugang bei der9kontinent vorgelegt wird.

§ 6 Absage und Änderung durch der9kontinent

(1) der9kontinent kann eine Veranstaltung absagen, wenn die in der Programmbeschreibung angegebene Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird. Eine solche Absage erfolgt spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Bereits gezahlte Teilnahmebeträge werden vollständig erstattet.

(2) Nach Versand der Durchführungsbestätigung sagt der9kontinent die Veranstaltung nur aus wichtigem Grund ab, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, kurzfristiger Erkrankung der Seminarleitung ohne zumutbare Ersatzmöglichkeit oder sonstigen nicht von der9kontinent zu vertretenden Umständen, die die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.

(3) Die Absage erfolgt in Textform, in der Regel per E-Mail. Bereits gezahlte Teilnahmebeträge werden im Fall der Absage durch der9kontinent vollständig erstattet.

(4) Für selbst gebuchte Reise-, Unterkunfts-, Transport- oder sonstige Drittleistungen haftet der9kontinent nicht, sofern die Absage nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der9kontinent beruht. Vor Erhalt der schriftlichen Durchführungsbestätigung gebuchte Drittleistungen erfolgen auf eigenes Risiko.

(5) der9kontinent bemüht sich bei Absage oder erheblicher Änderung um einen Ersatztermin oder ein geeignetes alternatives Bildungsangebot. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.

§ 7 Bildungsurlaub / Bildungszeit und Arbeitgeber-Ablehnung

(1) Soweit eine Veranstaltung als Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung anerkannt ist, ergibt sich dies aus der jeweiligen Programmbeschreibung und den dort benannten Bundesländern. Die Anerkennung bezieht sich auf die jeweilige Veranstaltung und das jeweilige Bundesland.

(2) der9kontinent stellt nach kostenfreier Platzreservierung bzw. Anmeldung die vorhandenen Unterlagen für die Beantragung beim Arbeitgeber zur Verfügung, insbesondere Programmbeschreibung, zeitlichen Ablaufplan und Anerkennungsnachweis, soweit vorhanden.

(3) Die fristgerechte Beantragung beim Arbeitgeber liegt in der Verantwortung der teilnehmenden Person bzw. des Auftraggebers. der9kontinent übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Arbeitgeber die Freistellung im Einzelfall bewilligt.

(4) Wird Bildungsurlaub trotz fristgerechter Beantragung abgelehnt, gelten die Regelungen zur kostenfreien Stornierung nach § 5 Absatz 6.

§ 8 Anreise, Unterkunft, Drittleistungen und Versicherungen

(1) Anreise, Unterkunft, Flug-, Bahn-, Mietwagen- und sonstige Transportleistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages mit der9kontinent und liegen in der Eigenverantwortung der teilnehmenden Person bzw. des Auftraggebers.

(2) Reise- und Unterkunftsbuchungen sollten erst nach Erhalt der schriftlichen Durchführungsbestätigung vorgenommen werden. Die Durchführungsbestätigung erfolgt in der Regel spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

(3) Der Teilnahmebetrag enthält keine Versicherung. Teilnehmende prüfen eigenverantwortlich, ob sie eine geeignete Rücktritts-, Reise-, Auslandskranken- oder sonstige Versicherung abschließen möchten und welche Risiken diese abdeckt. der9kontinent vermittelt keine Versicherungen und übernimmt keine Gewähr für Umfang oder Eintritt eines Versicherungsschutzes.

§ 9 Erkrankung, Abbruch und Teilnahmebescheinigung

(1) Erkrankt eine teilnehmende Person während der laufenden Veranstaltung oder bricht sie die Teilnahme ohne wichtigen Grund ab, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Teilnahmebetrags. Die Stornoregelung nach § 5 bleibt unberührt.

(2) Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate oder sonstige Teilnahmenachweise werden nur für tatsächlich absolvierte und dokumentierte Teilnahmezeiten ausgestellt. Bei vorzeitigem Abbruch kann der9kontinent auf Wunsch einen angepassten Nachweis über die bis dahin absolvierte Teilnahme ausstellen.

§ 10 Verpflegung

(1) Pausengetränke, Mittagessen oder sonstige Verpflegungsbestandteile sind nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie in der jeweiligen Programmbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen sind.

(2) Mahlzeiten und Getränke außerhalb der ausgewiesenen Programmzeiten liegen in der Eigenverantwortung der teilnehmenden Person und sind nicht Bestandteil der Seminargebühr.

§ 11 Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Bei verbindlicher Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Teilnahmebetrags fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung zu leisten, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Restbetrag in Höhe von 75 % des Teilnahmebetrags ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.

(4) Bei Zahlungsverzug setzt der9kontinent eine angemessene Nachfrist. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der9kontinent vom Vertrag zurücktreten und gesetzlichen Schadensersatz verlangen.

§ 12 Nutzungsrechte an Unterlagen und Aufzeichnungen

(1) Seminarunterlagen, Arbeitsmaterialien, Konzepte, Modelle, Präsentationen und digitale Begleitmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich für den eigenen Lern- und Arbeitsgebrauch genutzt werden.

(2) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, kommerzielle Nutzung oder Bearbeitung der Unterlagen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der9kontinent zulässig.

(3) Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen der Veranstaltung durch Teilnehmende sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von der9kontinent und der betroffenen Personen zulässig.

§ 13 Haftung

(1) der9kontinent haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von der9kontinent, gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der9kontinent nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) der9kontinent haftet nicht für Leistungen Dritter, die nicht Vertragsbestandteil sind, insbesondere nicht für Hotel-, Transport-, Flug-, Versicherungs- oder sonstige Reiseleistungen.

§ 14 Datenschutz

der9kontinent verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertrages, zur Organisation der Veranstaltung, zur Ausstellung von Teilnahmenachweisen und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzinformation für Teilnehmende und aus der Datenschutzerklärung unter www.der9kontinent.de/datenschutz.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.m sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für Buchungen von beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen, Bildungsurlaubsseminaren, Bildungszeiten und ergänzenden Bildungsformaten der der9kontinent GmbH, Lindenstraße 61, 61184 Karben (nachfolgend „der9kontinent“ oder „wir“) durch Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „teilnehmende Person“ oder „Sie“).

(2) Für Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB, Unternehmen, Organisationen und sonstige Auftraggeber gelten die gesonderten AGB für Firmenkunden und Unternehmer:innen (B2B).

(3) Abweichende Bedingungen der teilnehmenden Person werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der9kontinent stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistungsumfang und Buchungsoptionen

Option A – Tagesprogramm ohne Übernachtung

(3) Das Tagesprogramm umfasst ausschließlich die Bildungsleistung und die in der jeweiligen Programmbeschreibung ausdrücklich genannten seminarbezogenen Leistungen. Dazu können insbesondere gehören:

• Bildungsprogramm gemäß Programmbeschreibung, Lern- und Ablaufplan

• seminarbezogene Materialien, Arbeitsunterlagen und digitale Begleitmaterialien

• fachlich angeleitete Lernortbegehungen oder Exkursionen, sofern sie Bestandteil des Curriculums sind

• ein programmspezifisches Arbeitsdokument, Transferartefakt oder Reflexionsergebnis

• Bereitstellung vorhandener Anerkennungsunterlagen für Bildungsurlaub/Bildungszeit, sofern die Veranstaltung im jeweiligen Bundesland anerkannt ist

• Ausstellung eines Teilnahmenachweises nach dokumentierter Teilnahme.

Nicht enthalten sind Übernachtung, Anreise, Flug- oder sonstige Transportleistungen, private Ausgaben sowie Mahlzeiten und Getränke außerhalb der in der Programmbeschreibung ausgewiesenen Programmzeiten.

Option B – Bildungsveranstaltung an externem Lernort mit seminarbezogenem Rahmenprogramm

(4) Bei einzelnen Veranstaltungen kann zusätzlich ein seminarbezogenes Rahmenprogramm vorgesehen sein. Dieses dient dem fachlichen Austausch, der Reflexion und dem Transfer der Seminarinhalte. Es ist keine touristische Reiseleistung und ersetzt keine Unterkunfts-, Beförderungs- oder sonstige Reiseleistung.

Option B umfasst – soweit in der Programmbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen – zusätzlich:

• seminarbezogene Reflexions- und Transferformate außerhalb der Kernseminarzeiten

• fachlich begründete Lernortbegehungen, Praxisimpulse oder Exkursionen mit Bildungsbezug

• Hinweise auf geeignete Lernorte, Hotels oder Anreisemöglichkeiten als unverbindliche Serviceinformation ohne Vermittlungs- oder Buchungspflicht.

Nicht enthalten und nicht Vertragsbestandteil sind insbesondere Übernachtungskosten, Hotelbuchungen, Flug-, Bahn-, Mietwagen- oder sonstige Transportleistungen sowie private Freizeitaktivitäten.

Keine Pauschalreise, keine Reisevermittlung

(5) der9kontinent verkauft und erbringt ausschließlich Bildungsleistungen und ausdrücklich genannte seminarbezogene Leistungen. Übernachtung, Anreise, Flug und sonstige Transportleistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages mit der9kontinent. Teilnehmende buchen diese Leistungen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei Dritten.

der9kontinent vermittelt keine Hotel-, Flug-, Transport- oder Versicherungsleistungen, schließt keine entsprechenden Verträge im Namen von Teilnehmenden und haftet nicht für Leistungen Dritter. der9kontinent tritt nicht als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB auf.

(6) Änderungen des Programminhalts bleiben vorbehalten, soweit sie nicht erheblich sind, die Gesamtkonzeption des Bildungsprogramms nicht beeinträchtigen und für die Teilnehmenden zumutbar sind.

§ 3 Anmeldung, Platzreservierung und Vertragsschluss

(1) Die auf der Website, in Programmbeschreibungen oder in Informationsmaterialien dargestellten Veranstaltungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Anfrage, Platzreservierung oder Buchung.

(2) Eine kostenfreie Platzreservierung ist unverbindlich. Sie begründet keinen Vertrag und löst keine Zahlungspflicht oder Stornopauschale aus. der9kontinent kann nach der Platzreservierung die vorhandenen Unterlagen für die Beantragung von Bildungsurlaub/Bildungszeit zur Verfügung stellen.

(3) Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Buchungserklärung der teilnehmenden Person und schriftliche Buchungsbestätigung durch der9kontinent zustande. Die Buchungsbestätigung wird in der Regel per E-Mail übermittelt. Der Vertragstext wird zusammen mit diesen AGB in Textform übermittelt.

(4) Vertragsbestandteile sind die Buchungsbestätigung, die jeweilige Programmbeschreibung, diese AGB sowie etwaige ausdrücklich einbezogene Individualvereinbarungen. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.

(5) Bei Bildungsurlaubsveranstaltungen empfiehlt der9kontinent, die verbindliche Buchung erst nach Ablauf der für das jeweilige Bundesland maßgeblichen Arbeitgeber-Ablehnungsfrist vorzunehmen.

§ 4 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (der9kontinent GmbH, Lindenstraße 61, 61184 Karben, E-Mail: anfrage@der9kontinent.de) mittels einer eindeutigen Erklärung, z. B. per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung vollständig, wenn der9kontinent die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu ausdrücklich zugestimmt und zugleich Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

Die Stornoregelungen nach § 5 lassen das gesetzliche Widerrufsrecht unberührt.

§ 5 Stornierung durch die teilnehmende Person

(1) Die teilnehmende Person kann die verbindliche Buchung jederzeit vor Veranstaltungsbeginn in Textform, z. B. per E-Mail, stornieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei der9kontinent.

(2) Bei einer Stornierung nach verbindlicher Buchung gelten folgende Stornopauschalen:

Zeitpunkt der StornierungStornopauschale
bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginnkostenfrei
weniger als 8 Wochen bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn50,00 EUR Bearbeitungspauschale
weniger als 6 Wochen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn25 % des Teilnahmebetrags
weniger als 4 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn50 % des Teilnahmebetrags
weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn80 % des Teilnahmebetrags
Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung oder Abbruch ohne wichtigen Grund80 % des Teilnahmebetrags

(3) Die Stornopauschalen berücksichtigen den gewöhnlichen Planungs- und Kostenverlauf der Veranstaltung. Ab sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen der9kontinent in der Regel verbindliche Planungs- und Referentenkosten. Ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn können zusätzlich anteilige Kosten für Lernorte, Seminarflächen, Hotel- bzw. Raumkontingente oder sonstige veranstaltungsbezogene Drittleistungen entstehen.

(4) Der teilnehmenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der9kontinent kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. der9kontinent bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(5) Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist bis zum Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, sofern die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und organisatorische Gründe nicht entgegenstehen. In diesem Fall fallen keine Stornopauschalen an.

(6) Eine kostenfreie Stornierung wegen Ablehnung des Bildungsurlaubs durch den Arbeitgeber ist möglich, wenn die teilnehmende Person den Antrag fristgerecht gestellt hat und der schriftliche Ablehnungsnachweis unverzüglich nach Zugang bei der9kontinent vorgelegt wird.

(7) Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 4 bleibt von den Stornoregelungen unberührt.

§ 6 Absage und Änderung durch der9kontinent

(1) der9kontinent kann eine Veranstaltung absagen, wenn die in der Programmbeschreibung angegebene Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird. Eine solche Absage erfolgt spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Bereits gezahlte Teilnahmebeträge werden vollständig erstattet.

(2) Nach Versand der Durchführungsbestätigung sagt der9kontinent die Veranstaltung nur aus wichtigem Grund ab, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, kurzfristiger Erkrankung der Seminarleitung ohne zumutbare Ersatzmöglichkeit oder sonstigen nicht von der9kontinent zu vertretenden Umständen, die die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.

(3) Die Absage erfolgt in Textform, in der Regel per E-Mail. Bereits gezahlte Teilnahmebeträge werden im Fall der Absage durch der9kontinent vollständig erstattet.

(4) Für selbst gebuchte Reise-, Unterkunfts-, Transport- oder sonstige Drittleistungen haftet der9kontinent nicht, sofern die Absage nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der9kontinent beruht. Vor Erhalt der schriftlichen Durchführungsbestätigung gebuchte Drittleistungen erfolgen auf eigenes Risiko.

(5) der9kontinent bemüht sich bei Absage oder erheblicher Änderung um einen Ersatztermin oder ein geeignetes alternatives Bildungsangebot. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.

§ 7 Bildungsurlaub / Bildungszeit und Arbeitgeber-Ablehnung

(1) Soweit eine Veranstaltung als Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung anerkannt ist, ergibt sich dies aus der jeweiligen Programmbeschreibung und den dort benannten Bundesländern. Die Anerkennung bezieht sich auf die jeweilige Veranstaltung und das jeweilige Bundesland.

(2) der9kontinent stellt nach kostenfreier Platzreservierung bzw. Anmeldung die vorhandenen Unterlagen für die Beantragung beim Arbeitgeber zur Verfügung, insbesondere Programmbeschreibung, zeitlichen Ablaufplan und Anerkennungsnachweis, soweit vorhanden.

(3) Die fristgerechte Beantragung beim Arbeitgeber liegt in der Verantwortung der teilnehmenden Person bzw. des Auftraggebers. der9kontinent übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Arbeitgeber die Freistellung im Einzelfall bewilligt.

(4) Wird Bildungsurlaub trotz fristgerechter Beantragung abgelehnt, gelten die Regelungen zur kostenfreien Stornierung nach § 5 Absatz 6.

§ 8 Anreise, Unterkunft, Drittleistungen und Versicherungen

(1) Anreise, Unterkunft, Flug-, Bahn-, Mietwagen- und sonstige Transportleistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages mit der9kontinent und liegen in der Eigenverantwortung der teilnehmenden Person bzw. des Auftraggebers.

(2) Reise- und Unterkunftsbuchungen sollten erst nach Erhalt der schriftlichen Durchführungsbestätigung vorgenommen werden. Die Durchführungsbestätigung erfolgt in der Regel spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

(3) Der Teilnahmebetrag enthält keine Versicherung. Teilnehmende prüfen eigenverantwortlich, ob sie eine geeignete Rücktritts-, Reise-, Auslandskranken- oder sonstige Versicherung abschließen möchten und welche Risiken diese abdeckt. der9kontinent vermittelt keine Versicherungen und übernimmt keine Gewähr für Umfang oder Eintritt eines Versicherungsschutzes.

§ 9 Erkrankung, Abbruch und Teilnahmebescheinigung

(1) Erkrankt eine teilnehmende Person während der laufenden Veranstaltung oder bricht sie die Teilnahme ohne wichtigen Grund ab, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Teilnahmebetrags. Die Stornoregelung nach § 5 bleibt unberührt.

(2) Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate oder sonstige Teilnahmenachweise werden nur für tatsächlich absolvierte und dokumentierte Teilnahmezeiten ausgestellt. Bei vorzeitigem Abbruch kann der9kontinent auf Wunsch einen angepassten Nachweis über die bis dahin absolvierte Teilnahme ausstellen.

§ 10 Verpflegung

(1) Pausengetränke, Mittagessen oder sonstige Verpflegungsbestandteile sind nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie in der jeweiligen Programmbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen sind.

(2) Mahlzeiten und Getränke außerhalb der ausgewiesenen Programmzeiten liegen in der Eigenverantwortung der teilnehmenden Person und sind nicht Bestandteil der Seminargebühr.

§ 11 Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich in Euro als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Bei verbindlicher Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Teilnahmebetrags fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung zu leisten, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Restbetrag in Höhe von 75 % des Teilnahmebetrags ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.

(4) Bei Buchungen weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der vollständige Teilnahmebetrag sofort fällig. Eine etwaige Stornierung oder ein Widerruf richtet sich nach den §§ 4 und 5.

(5) Bei Zahlungsverzug setzt der9kontinent eine angemessene Nachfrist. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der9kontinent vom Vertrag zurücktreten und gesetzlichen Schadensersatz verlangen.

§ 12 Nutzungsrechte an Unterlagen und Aufzeichnungen

(1) Seminarunterlagen, Arbeitsmaterialien, Konzepte, Modelle, Präsentationen und digitale Begleitmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich für den eigenen Lern- und Arbeitsgebrauch genutzt werden.

(2) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, kommerzielle Nutzung oder Bearbeitung der Unterlagen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der9kontinent zulässig.

(3) Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen der Veranstaltung durch Teilnehmende sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von der9kontinent und der betroffenen Personen zulässig.

§ 13 Haftung

(1) der9kontinent haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von der9kontinent, gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der9kontinent nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) der9kontinent haftet nicht für Leistungen Dritter, die nicht Vertragsbestandteil sind, insbesondere nicht für Hotel-, Transport-, Flug-, Versicherungs- oder sonstige Reiseleistungen.

§ 14 Datenschutz

der9kontinent verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertrages, zur Organisation der Veranstaltung, zur Ausstellung von Teilnahmenachweisen und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzinformation für Teilnehmende und aus der Datenschutzerklärung unter www.der9kontinent.de/datenschutz.

§ 15 Verbraucherstreitbeilegung

der9kontinent ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die teilnehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit diese zwingend anwendbar sind.

(2) Für Verbraucher:innen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.

Anlage: Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist nicht vorgeschrieben.

An: der9kontinent GmbH, Lindenstraße 61, 61184 Karben, E-Mail: anfrage@der9kontinent.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme an folgender Veranstaltung:

• Veranstaltung / Programm: ________________________________

• Buchungsnummer, falls vorhanden: _________________________

• Gebucht am: _____________________________________________

• Name der teilnehmenden Person: __________________________

• Anschrift der teilnehmenden Person: _______________________

• E-Mail-Adresse: __________________________________________

• Datum: ____________________  Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): _____

Lindenstrasse 61

61184 Karben

Vertreten durch Aneta Ludwig                                                                                                                                                             

Amtsgericht Frankfurt am Main

HRB 139090

AGBs_B2C_Stand: Juni 2026 | Version 4.1


AGB firmenkunden


für Firmenkunden (B2B)

für Firmenkunden, Organisationen und Unternehmer:innen (B2B)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für Buchungen von beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen, Bildungsurlaubsseminaren, Bildungszeiten und ergänzenden Bildungsformaten der der9kontinent GmbH, Lindenstraße 61, 61184 Karben (nachfolgend „der9kontinent“) durch Unternehmen, Organisationen, juristische Personen oder natürliche Personen, die bei Vertragsschluss als Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB handeln (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Für Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB gelten die gesonderten AGB für Privatpersonen (B2C).

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der9kontinent stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistungsumfang und Buchungsoptionen

Option A – Tagesprogramm ohne Übernachtung

(3) Das Tagesprogramm umfasst ausschließlich die Bildungsleistung und die in der jeweiligen Programmbeschreibung ausdrücklich genannten seminarbezogenen Leistungen. Dazu können insbesondere gehören:

• Bildungsprogramm gemäß Programmbeschreibung, Lern- und Ablaufplan

• seminarbezogene Materialien, Arbeitsunterlagen und digitale Begleitmaterialien

• fachlich angeleitete Lernortbegehungen oder Exkursionen, sofern sie Bestandteil des Curriculums sind

• ein programmspezifisches Arbeitsdokument, Transferartefakt oder Reflexionsergebnis

• Bereitstellung vorhandener Anerkennungsunterlagen für Bildungsurlaub/Bildungszeit, sofern die Veranstaltung im jeweiligen Bundesland anerkannt ist

• Ausstellung eines Teilnahmenachweises nach dokumentierter Teilnahme.

Nicht enthalten sind Übernachtung, Anreise, Flug- oder sonstige Transportleistungen, private Ausgaben sowie Mahlzeiten und Getränke außerhalb der in der Programmbeschreibung ausgewiesenen Programmzeiten.

Option B – Bildungsveranstaltung an externem Lernort mit seminarbezogenem Rahmenprogramm

(4) Bei einzelnen Veranstaltungen kann zusätzlich ein seminarbezogenes Rahmenprogramm vorgesehen sein. Dieses dient dem fachlichen Austausch, der Reflexion und dem Transfer der Seminarinhalte. Es ist keine touristische Reiseleistung und ersetzt keine Unterkunfts-, Beförderungs- oder sonstige Reiseleistung.

Option B umfasst – soweit in der Programmbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen – zusätzlich:

• seminarbezogene Reflexions- und Transferformate außerhalb der Kernseminarzeiten

• fachlich begründete Lernortbegehungen, Praxisimpulse oder Exkursionen mit Bildungsbezug

• Hinweise auf geeignete Lernorte, Hotels oder Anreisemöglichkeiten als unverbindliche Serviceinformation ohne Vermittlungs- oder Buchungspflicht.

Nicht enthalten und nicht Vertragsbestandteil sind insbesondere Übernachtungskosten, Hotelbuchungen, Flug-, Bahn-, Mietwagen- oder sonstige Transportleistungen sowie private Freizeitaktivitäten.

Keine Pauschalreise, keine Reisevermittlung

(5) der9kontinent verkauft und erbringt ausschließlich Bildungsleistungen und ausdrücklich genannte seminarbezogene Leistungen. Übernachtung, Anreise, Flug und sonstige Transportleistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages mit der9kontinent. Teilnehmende buchen diese Leistungen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei Dritten.

der9kontinent vermittelt keine Hotel-, Flug-, Transport- oder Versicherungsleistungen, schließt keine entsprechenden Verträge im Namen von Teilnehmenden und haftet nicht für Leistungen Dritter. der9kontinent tritt nicht als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB auf.

(6) Änderungen des Programminhalts bleiben vorbehalten, soweit sie nicht erheblich sind, die Gesamtkonzeption des Bildungsprogramms nicht beeinträchtigen und für die Teilnehmenden zumutbar sind.

Gesonderte Formate und Unternehmenskooperationen

(7) Für Inhouse-Veranstaltungen, Firmenformate, Kooperationsveranstaltungen oder maßgeschneiderte Unternehmensformate gelten die individuell vereinbarten Konditionen gemäß gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Diese gehen den AGB vor, soweit sie ausdrücklich von ihnen abweichen. Fehlt eine gesonderte Vereinbarung, gelten diese AGB ergänzend.

§ 3 Anmeldung, Platzreservierung und Vertragsschluss

(1) Die auf der Website, in Programmbeschreibungen oder in Informationsmaterialien dargestellten Veranstaltungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Anfrage, Platzreservierung oder Buchung.

(2) Eine kostenfreie Platzreservierung ist unverbindlich. Sie begründet keinen Vertrag und löst keine Zahlungspflicht oder Stornopauschale aus. der9kontinent kann nach der Platzreservierung die vorhandenen Unterlagen für die Beantragung von Bildungsurlaub/Bildungszeit zur Verfügung stellen.

(3) Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Buchungserklärung des Auftraggebers und schriftliche Buchungsbestätigung durch der9kontinent zustande. Die Buchungsbestätigung wird in der Regel per E-Mail übermittelt.

(4) Vertragsbestandteile sind die Buchungsbestätigung, die jeweilige Programmbeschreibung, diese AGB sowie etwaige ausdrücklich einbezogene Individualvereinbarungen. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.

(5) Bei Bildungsurlaubsveranstaltungen empfiehlt der9kontinent, die verbindliche Buchung erst nach Ablauf der für das jeweilige Bundesland maßgeblichen Arbeitgeber-Ablehnungsfrist vorzunehmen.

§ 4 Widerrufsrecht

Für Verträge mit Unternehmer:innen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten die Stornoregelungen nach § 5.

§ 5 Stornierung durch Teilnehmende / Auftraggeber

(1) Die teilnehmende Person bzw. der Auftraggeber kann die verbindliche Buchung jederzeit vor Veranstaltungsbeginn in Textform, z. B. per E-Mail, stornieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei der9kontinent.

(2) Bei einer Stornierung nach verbindlicher Buchung gelten folgende Stornopauschalen:

Zeitpunkt der StornierungStornopauschale
bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginnkostenfrei
weniger als 8 Wochen bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn50,00 EUR Bearbeitungspauschale
weniger als 6 Wochen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn25 % des Teilnahmebetrags
weniger als 4 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn50 % des Teilnahmebetrags
weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn80 % des Teilnahmebetrags
Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung oder Abbruch ohne wichtigen Grund80 % des Teilnahmebetrags

(3) Die Stornopauschalen berücksichtigen den gewöhnlichen Planungs- und Kostenverlauf der Veranstaltung. Ab sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn entstehen der9kontinent in der Regel verbindliche Planungs- und Referentenkosten. Ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn können zusätzlich anteilige Kosten für Lernorte, Seminarflächen, Hotel- bzw. Raumkontingente oder sonstige veranstaltungsbezogene Drittleistungen entstehen.

(4) Der teilnehmenden Person bzw. dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der9kontinent kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. der9kontinent bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(5) Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist bis zum Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich, sofern die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und organisatorische Gründe nicht entgegenstehen. In diesem Fall fallen keine Stornopauschalen an.

(6) Eine kostenfreie Stornierung wegen Ablehnung des Bildungsurlaubs durch den Arbeitgeber ist möglich, wenn die teilnehmende Person den Antrag fristgerecht gestellt hat und der schriftliche Ablehnungsnachweis unverzüglich nach Zugang bei der9kontinent vorgelegt wird.

§ 6 Absage und Änderung durch der9kontinent

(1) der9kontinent kann eine Veranstaltung absagen, wenn die in der Programmbeschreibung angegebene Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird. Eine solche Absage erfolgt spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Bereits gezahlte Teilnahmebeträge werden vollständig erstattet.

(2) Nach Versand der Durchführungsbestätigung sagt der9kontinent die Veranstaltung nur aus wichtigem Grund ab, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, kurzfristiger Erkrankung der Seminarleitung ohne zumutbare Ersatzmöglichkeit oder sonstigen nicht von der9kontinent zu vertretenden Umständen, die die Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.

(3) Die Absage erfolgt in Textform, in der Regel per E-Mail. Bereits gezahlte Teilnahmebeträge werden im Fall der Absage durch der9kontinent vollständig erstattet.

(4) Für selbst gebuchte Reise-, Unterkunfts-, Transport- oder sonstige Drittleistungen haftet der9kontinent nicht, sofern die Absage nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der9kontinent beruht. Vor Erhalt der schriftlichen Durchführungsbestätigung gebuchte Drittleistungen erfolgen auf eigenes Risiko.

(5) der9kontinent bemüht sich bei Absage oder erheblicher Änderung um einen Ersatztermin oder ein geeignetes alternatives Bildungsangebot. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.

§ 7 Bildungsurlaub / Bildungszeit und Arbeitgeber-Ablehnung

(1) Soweit eine Veranstaltung als Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung anerkannt ist, ergibt sich dies aus der jeweiligen Programmbeschreibung und den dort benannten Bundesländern. Die Anerkennung bezieht sich auf die jeweilige Veranstaltung und das jeweilige Bundesland.

(2) der9kontinent stellt nach kostenfreier Platzreservierung bzw. Anmeldung die vorhandenen Unterlagen für die Beantragung beim Arbeitgeber zur Verfügung, insbesondere Programmbeschreibung, zeitlichen Ablaufplan und Anerkennungsnachweis, soweit vorhanden.

(3) Die fristgerechte Beantragung beim Arbeitgeber liegt in der Verantwortung der teilnehmenden Person bzw. des Auftraggebers. der9kontinent übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Arbeitgeber die Freistellung im Einzelfall bewilligt.

(4) Wird Bildungsurlaub trotz fristgerechter Beantragung abgelehnt, gelten die Regelungen zur kostenfreien Stornierung nach § 5 Absatz 6.

§ 8 Anreise, Unterkunft, Drittleistungen und Versicherungen

(1) Anreise, Unterkunft, Flug-, Bahn-, Mietwagen- und sonstige Transportleistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages mit der9kontinent und liegen in der Eigenverantwortung der teilnehmenden Person bzw. des Auftraggebers.

(2) Reise- und Unterkunftsbuchungen sollten erst nach Erhalt der schriftlichen Durchführungsbestätigung vorgenommen werden. Die Durchführungsbestätigung erfolgt in der Regel spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

(3) Der Teilnahmebetrag enthält keine Versicherung. Teilnehmende prüfen eigenverantwortlich, ob sie eine geeignete Rücktritts-, Reise-, Auslandskranken- oder sonstige Versicherung abschließen möchten und welche Risiken diese abdeckt. der9kontinent vermittelt keine Versicherungen und übernimmt keine Gewähr für Umfang oder Eintritt eines Versicherungsschutzes.

§ 9 Erkrankung, Abbruch und Teilnahmebescheinigung

(1) Erkrankt eine teilnehmende Person während der laufenden Veranstaltung oder bricht sie die Teilnahme ohne wichtigen Grund ab, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Teilnahmebetrags. Die Stornoregelung nach § 5 bleibt unberührt.

(2) Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate oder sonstige Teilnahmenachweise werden nur für tatsächlich absolvierte und dokumentierte Teilnahmezeiten ausgestellt. Bei vorzeitigem Abbruch kann der9kontinent auf Wunsch einen angepassten Nachweis über die bis dahin absolvierte Teilnahme ausstellen.

§ 10 Verpflegung

(1) Pausengetränke, Mittagessen oder sonstige Verpflegungsbestandteile sind nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie in der jeweiligen Programmbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen sind.

(2) Mahlzeiten und Getränke außerhalb der ausgewiesenen Programmzeiten liegen in der Eigenverantwortung der teilnehmenden Person und sind nicht Bestandteil der Seminargebühr.

§ 11 Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Bei verbindlicher Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Teilnahmebetrags fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung zu leisten, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Restbetrag in Höhe von 75 % des Teilnahmebetrags ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.

(4) Bei Zahlungsverzug setzt der9kontinent eine angemessene Nachfrist. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der9kontinent vom Vertrag zurücktreten und gesetzlichen Schadensersatz verlangen.

§ 12 Nutzungsrechte an Unterlagen und Aufzeichnungen

(1) Seminarunterlagen, Arbeitsmaterialien, Konzepte, Modelle, Präsentationen und digitale Begleitmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich für den eigenen Lern- und Arbeitsgebrauch genutzt werden.

(2) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, kommerzielle Nutzung oder Bearbeitung der Unterlagen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der9kontinent zulässig.

(3) Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen der Veranstaltung durch Teilnehmende sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von der9kontinent und der betroffenen Personen zulässig.

§ 13 Haftung

(1) der9kontinent haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von der9kontinent, gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der9kontinent nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) der9kontinent haftet nicht für Leistungen Dritter, die nicht Vertragsbestandteil sind, insbesondere nicht für Hotel-, Transport-, Flug-, Versicherungs- oder sonstige Reiseleistungen.

§ 14 Datenschutz

der9kontinent verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertrages, zur Organisation der Veranstaltung, zur Ausstellung von Teilnahmenachweisen und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzinformation für Teilnehmende und aus der Datenschutzerklärung unter www.der9kontinent.de/datenschutz.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.m sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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der9kontinent GmbH

Lindenstrasse 61

61184 Karben

Vertreten durch Aneta Ludwig                                                                                                                                                             

Amtsgericht Frankfurt am Main

HRB 139090

AGBs_B2C_Stand: Juni 2026 | Version 4.1